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Caddy

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30.05.2003, 14:05

Einstweilige Verfügung gegen SCO

Das Bremer Unternehmen univention_ hat vor dem Bremer Landgericht gegen die SCO Group GmbH eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Verfügung verbietet es SCO zu behaupten, »dass Linux-Betriebssystemen unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten und/oder dass Endanwender, die Linux einsetzen, für die damit verbundenen Schutzrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können«. Bei Zuwiderhandlung droht der deutschen SCO-Niederlassung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

univention_ hatte SCO Group zuvor bereits wegen wettbewerbswidrigem Verhalten abgemahnt. Das Bad Homburger Unternehmen ließ die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung jedoch verstreichen. »Wir sahen uns deshalb dazu gezwungen, die Verfügung jetzt zustellen zu lassen«, erläutert Peter H. Ganten, Geschäftsführer von univention_ und Autor des Debian-Standardwerkes »Debian GNU/LINUX«, sein Vorgehen. »Die unbewiesene Behauptung von SCO, Linux verletze Schutzrechte des Unternehmens an Unix, verunsichert die Öffentlichkeit und schadet dem Image von Linux. Dagegen mussten wir uns wehren.«

Die einstweilige Verfügung gegen die SCO Group ist nach Meinung des Unternehmens ein wichtiger Schritt in einem seit Wochen schwelenden Streit der Computerindustrie um Linux. SCO Group hatte IBM Anfang März auf eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz verklagt, weil sich deren Linux-Programmierer am Code der Unix-Fassung von SCO bedient hätten. Bis heute hat SCO diese Behauptung allerdings nicht belegt.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.

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